Als Erinnerung für die Kunden: mit Inkrafttreten des TTDSG ( Nachfolger des TMGs in 12/21 ) wurde ganz klar geregelt, dass Cookies nicht mehr im Rahmen einer Interessensabwägung gesetzt werden dürfen. Notwendige Cookies bedürfen per sofort einer anderen Rechtsgrundlage. Fragen bitte an das Datenschutzteam schicken, wir beraten gerne
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden